Bei kaum einem Thema gibt es so viele Halbwahrheiten wie bei der Frage, was eine Zahnspange kostet und wer sie bezahlt. Hier steht, wie es tatsächlich geregelt ist.
Die KIG-Einstufung entscheidet
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht nach Wunsch, sondern nach Befund. Dafür gibt es die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG — eine Einteilung von 1 bis 5, die den Schweregrad einer Fehlstellung beschreibt. Festgelegt hat sie der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Kieferorthopädie-Richtlinie; sie gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen.
- KIG 1 und 2 — leichte Fehlstellungen. Die Kasse zahlt nicht. Behandeln kann man trotzdem, dann als Privatleistung.
- KIG 3 bis 5 — ausgeprägte Fehlstellungen. Die Kasse übernimmt die Regelversorgung.
In welche Gruppe ein Befund fällt, ist keine Ermessensfrage: Es wird gemessen, in Millimetern. Wir zeigen Ihnen die Messwerte und erklären, wie sie zustande kommen.
Bis 18 zahlt die Kasse, danach nur im Ausnahmefall
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine kieferorthopädische Behandlung, wenn sie vor dem 18. Geburtstag beginnt und mindestens KIG 3 vorliegt. Maßgeblich ist der Behandlungsbeginn, nicht das Ende: Wer vor dem 18. Geburtstag anfängt, bleibt auch danach in der Kassenleistung.
Bei Erwachsenen zahlt die Kasse nur bei schweren Kieferanomalien, die zusätzlich kieferchirurgisch behandelt werden müssen (§ 28 Abs. 2 SGB V). Das ist selten. Für alle übrigen erwachsenen Patientinnen und Patienten ist Kieferorthopädie eine Privatleistung.
Der Eigenanteil — und warum Sie ihn zurückbekommen
Auch bei einer Kassenbehandlung zahlen Sie zunächst mit: 20 Prozent der Kosten übernehmen Sie selbst. Diesen Anteil erstattet die Krankenkasse Ihnen vollständig zurück, sobald die Behandlung planmäßig abgeschlossen ist (§ 29 Abs. 2 und 3 SGB V).
Sind zwei oder mehr Kinder unter 18 gleichzeitig in Behandlung und leben im selben Haushalt, sinkt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind auf 10 Prozent.
Wichtig an dieser Regel: Das Geld kommt zurück — aber nur, wenn die Behandlung zu Ende geführt wird. Wer mittendrin abbricht, verliert den Eigenanteil. Das ist einer der Gründe, warum wir vorher so ausführlich über den Zeitraum sprechen.
Was zusätzlich kostet
Die Regelversorgung der Kasse ist funktional ausreichend. Manche Patientinnen und Patienten wünschen sich mehr — und das ist möglich, dann als Zuzahlung:
- Aligner statt fester Spange
- Zahnfarbene oder keramische Brackets statt Metall
- Digitale Planung mit Simulation des Ergebnisses vor Behandlungsbeginn
- Zusätzliche Reinigungstermine während der Behandlung
Alles davon ist freiwillig. Sie bekommen jede dieser Möglichkeiten schriftlich mit Preis, bevor irgendetwas beginnt — und die Kassenvariante bleibt immer wählbar.
Ratenzahlung
Kieferorthopädische Behandlungen ziehen sich über Jahre, die Rechnungen kommen aber nicht auf einen Schlag. Wo dennoch ein größerer Betrag zusammenkommt, ist eine Ratenzahlung über BFS health finance möglich — ab 25 Euro monatlich. Die Konditionen nennt Ihnen BFS vor Ihrer Zustimmung.
Wie eine Privatrechnung überhaupt entsteht, erklären wir ausführlich auf unserer Hauptseite: GOZ und private Abrechnung
Video
Kurz erklärt – aus unserer Praxis
Die Videos geben allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Beratung; Behandlungsverlauf und -ergebnis hängen von den persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Videos sind untertitelt. Mehr in der Mediathek und auf Instagram.
